Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Reisebedingungen [Download als PDF]

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sowie eines Schutzbriefs. Auch eine Unfallversicherung, eine Reisezusatz-Krankenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sollte abgeschlossen werden.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.

2. Bezahlung

2.1. Bei Vertragsabschluss ist unaufgefordert eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Reiseantritt, wenn feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt wird und insbesondere nicht mehr aus den, in Ziff. 7. genannten Gründen abgesagt werden kann, gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen. Zur Absicherung der Kundengelder hat roadbookTouren eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird Ihnen separat ausgehändigt. Zahlungen vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k III BGB erfolgen.
2.2. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. roadbookTouren kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 5.3. verlangen.
2.3. Entschädigung für Reiserücktritte, Bearbeitungs- und Umbuchungskosten sind bei Rechnungsstellung sofort fällig.
2.4. Sollten Sie spätestens 7 Tage vor Reiseantritt nicht im Besitz der Reiseunterlagen sein, wenden Sie sich bitte an uns. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.

3. Leistungen

3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist die Leistungsbeschreibung im Internet verbindlich, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Veranstalter. Im Reisepreis nicht eingeschlossen sind: gesetzliche oder behördlich festgelegte Gebühren (Visa-Gebühren etc.) sowie lediglich vermittelte Fremdleistungen (wie Ausflüge, Sportveranstaltungen etc.). Diese Kosten können sich kurzfristig ändern. Vor Vertragsschluss können wir jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung im Internet vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2. Die Abreisezeiten werden von den Beförderungsunternehmen festgelegt und sind im Flugschein bzw. in den Reisedokumenten aufgeführt. Die «voraussichtlichen» Flugzeiten im Prospekt dienen lediglich der Orientierung und sind nicht verbindlich.
3.3. Seit dem 16.07.2006 sind wir gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) aller im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Steht bei der Buchung ein ausführendes Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft, die den Flug wahrscheinlich durchführen wird. Sobald feststeht, wer den Flug endgültig durchführt, werden Sie von uns entsprechend unterrichtet. Im Fall eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach der Buchung werden wir Sie so rasch wie möglich über den Wechsel informieren. Die «gemeinschaftliche Liste» von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, finden Sie unter: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind gestattet, wenn sie von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mangelhaft sind.
4.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären.
4.3. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
4.4. Die Rechte nach Ziff. 4.3. hat der Reisende unverzüglich nach unserer Erklärung uns gegenüber geltend zu machen.
4.5. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren nach Vertragsschluss entsprechend wie folgt zu ändern:
4.5.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
4.5.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.5.3. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren.
4.6. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine Preisänderung haben wir dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis zu erklären.
4.7. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Ziffer 4.4. gilt entsprechend.
4.8. Eine Preisanpassung vor dem Vertragsschluss ist insbesondere aus folgenden Gründen zulässig:
a) Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren nach Veröffentlichung der Reisebeschreibung.
b) Wenn die vom Kunden gewünschte und im Internet ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Reisebeschreibung verfügbar ist.
Wir und der Reisende können von den Internetangaben abweichende Leistungen vereinbaren.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Dies sollte aus Beweisgründen möglichst schriftlich erfolgen. Ausgelieferte Reiseunterlagen sollten Sie beifügen.
5.2. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der angemeldete Teilnehmer uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an und ist auch kein Dritter in diesen Vertrag eingetreten, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir können jedoch stattdessen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen, wenn wir den Rücktritt bzw. den Nichtantritt der Reise nicht zu vertreten haben und auch nicht ein Fall von höherer Gewalt vorliegt. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Der Ersatzanspruch kann pauschaliert werden. Der Zeitpunkt wird bestimmt durch den Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung in unserem Hause. Falls Sie meinen, dass in Ihrem Fall durch Einsparungen bzw. anderweitige Verwendung der Reiseleistungen ein niedrigerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist, steht es Ihnen frei, den entsprechenden Nachweis zu führen. Falls Sie den Nachweis jedoch nicht führen, sind Sie verpflichtet, den auf Grund der nachstehenden Pauschalen errechneten Betrag zu zahlen.
5.3. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen für jeden angemeldeten Teilnehmer:
Bei Flugreisen oder bei eigener Anreise:

  • bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
  • bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
  • ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
  • ab dem 24. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
  • ab dem 17. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
  • ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
  • ab dem 3. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises

5.4. Umbuchungen

5.4.1. Für die Bearbeitung von Umbuchungen, soweit durchführbar, werden pro Reisegast 50,00 € erhoben, bei Linienflügen 150,00 €. Wenn Sie innerhalb von 31 Tagen vor Reisebeginn den Reisetermin oder die Reiseart ändern, das Reiseziel, den Abflug- und/oder Ankunftsort oder Unterkunft ändern möchten, dann können Sie dies nur noch tun, in dem Sie die gebuchte Reise gegen Gebühr stornieren und eine neue Reise anmelden.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, in der Regel 20 % des erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Aufwendungen einzubehalten. Der Nachweis niedriger Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

7. Rücktritt und Kündigung durch roadbookTouren

7.1. Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1.1. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dennoch steht uns der Anspruch auf den vollen Reisepreis zu. Eventuell entstehende Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Störer.
7.1.2. Ist in der Beschreibung der Reise und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf eine Mindest-Teilnehmerzahl hingewiesen, so können wir bei Zugang dieser Erklärung bis zu 14 Tagen vor Reisebeginn zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der von dem Reisenden gezahlte Betrag wird unverzüglich zurückerstattet.
7.2. Sollte die Unmöglichkeit der Reisedurchführung früher ersichtlich sein, werden wir Sie unterrichten.
7.3. Sollten wir den Reisevertrag nach 7.1.2. kündigen, so sind Sie berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung durch roadbookTouren uns gegenüber geltend zu machen. Sofern Sie auf Ihr Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verzichten, erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände – höherer Gewalt

8.1. Wegen der Kündigung des Reisevertrages in den Fällen von höherer Gewalt verweisen wir auf den Gesetzeswortlaut von § 651 j BGB.
8.2. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de sowie unter der Telefonnummer (030) 5 00 00-20 00.

9. Haftung

Bei allen Flugreisen gilt für die Flugbeförderung die Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfrachtführers (Fluggesellschaft), die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten von roadbookTouren nach dem Reisevertragsgesetz und nach ihren allgemeinen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.

10. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht

10.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel unverzüglich anzuzeigen.
10.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener, von Ihnen gesetzter Frist keine Abhilfe, so können Sie den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen (zweckmäßigerweise schriftlich). Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie den Anspruch auf Rückbeförderung und schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen nicht völlig wertlos für Sie waren.
10.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
10.5. Bei Leistungsstörungen sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, daran mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10.6. Sollten Sie Beanstandungen haben, wenden Sie sich bitte sofort an unsere örtliche Vertretung, die sich um Abhilfe bemüht. Wenn Sie festgestellte Mängel der Vertretung nicht anzeigen, haben Sie später keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz. Wenn wir keine örtliche Reiseleitung eingesetzt haben und nach der vertraglichen Vereinbarung eine solche auch nicht geschuldet ist, sind Sie verpflichtet, uns direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandung zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit uns kann unter der in Ziffer 12.1. genannten Adresse aufgenommen werden. Können Ihre Beanstandungen von der Vertretung nicht behoben werden, sollten Sie eine Niederschrift über die Beanstandung abfassen lassen. Diese Niederschrift ersetzt aber nicht die Geltendmachung der Ansprüche innerhalb der Monatsfrist.

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Vertragliche Haftung: Unsere Haftung aus dem Reisevertrag ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes, der nicht Körperschaden ist, weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen, dem Reisegast entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2. Deliktische Haftung: Die Haftung für Sachschäden ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, sofern die Ansprüche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
11.3. Wir haften generell nicht für Fremdleistungen, die nicht Bestandteil der gebuchten Reise sind (z.B. Ausflüge, Sportausübungen usw.). Solche zusätzlichen Leistungen werden zum Beispiel von der Agentur vor Ort oder dem Hotel in Eigenregie angeboten. Auch wenn sie durch einen Reiseleiter, der für uns tätig ist, angeboten werden, handelt es sich um eine Fremdleistung, für die nicht wir, sondern nur unsere Leistungsträger vor Ort selbst haften. Falls solche Fremdleistungen vermittelt werden, ist unsere Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Unsere Haftung beschränkt sich auf die in der Reisebestätigung genannten Leistungen.
Wir haften jedoch
a) für Leistungen, die die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten;
b) wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

12.1. Alle vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber roadbookTouren unter folgender Anschrift erfolgen:

roadbookTouren
Alexander Métayer
Nachtigallenweg 16
D-70199 Stuttgart
Telefon +49 (0)711-601 93 14
Telefax +49 (0)711-601 93 15

Eine schriftliche Geltendmachung wird empfohlen.
Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Fristeinhaltung verhindert worden ist. Wegen der Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust siehe Ziffer 14.2. Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c – 651f BGB verjähren in einem Jahr, es sein denn, es handelt sich um vertragliche Schadenersatzansprüche des Reisenden gemäß §§ 651c – 651f BGB, die entweder auf Ersatz Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines vom Reiseveranstalter zu vertretenden Mangels gerichtet sind oder auf grobes Verschulden des Reiseveranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt werden. Diese Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert oder die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
12.2. Abtretungsverbot: Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus Anlass des Reisevertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.

13. Flugplan

13.1. Die Gestaltung des Flugplanes liegt bei der Fluggesellschaft und einer staatlichen Koordinierungsbehörde. Es kann vorkommen, dass der Hinflug am Abend, der Rückflug am Morgen des betreffenden Tages erfolgt oder umgekehrt. Daraus erwachsen keine Ansprüche gegen uns. Abrechnungsgrundlage ist die Zahl der Übernachtungen. Diese Regelung behält auch Gültigkeit, wenn die Ankunft im Zielgebiet bzw. Hotel nach Mitternacht (also am darauf folgenden Tag) erfolgt.
13.2. Gäste, die im Zielgebiet die Vertretung nicht in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, sich spätestens am Tag vor dem Rückflug/-fahrt über den genauen Zeitpunkt des Abfluges bzw. der Abfahrt zu informieren.

14. Gepäck, Gepäckverlust oder -beschädigung

14.1. Gepäck bei Flugreisen: Jeder zahlende Gast (Kinder ab 2 Jahren) kann 20 kg Reisegepäck frei mitnehmen.
14.2. Schäden bei aufgegebenem Gepäck oder Verlust sind sofort nach Ankunft – noch im Flughafengebäude – spätestens jedoch binnen sieben Tagen mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der Fluggesellschaft zu melden. Beachten Sie, dass die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft gelten. Ohne eine Kopie des Schadensformulars P.I.R. ist eine Anspruchstellung bei der Fluggesellschaft ausgeschlossen. Die Fluggesellschaften haften nur mit bestimmten Beträgen je nach Gewicht des Gepäckstücks, das bei Aufgabe im Flugticket eingetragen wird. Zur Anspruchstellung müssen Sie den Flugschein und Gepäckabschnitt vorweisen. Die Bestätigung des Reiseleiters oder einer Person, die nicht im Auftrag der Fluggesellschaft handelt, ist wertlos. Ansprüche, die aus einer Gepäckverspätung resultieren, sind innerhalb von 21 Tagen mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft schriftlich anzuzeigen. Das Risiko für Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente im aufgegebenen Gepäck trägt der Gast. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters sofort anzuzeigen.
14.3. Für den Transport des Motorrads ist allein der Reisende zuständig. Sondergepäck (Sportausrüstungen, Rollstühle etc.) kann, ggf. gegen Aufpreis, nach Voranmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft befördert werden. Die Beförderungspreise sind bei der Fluggesellschaft zu erfragen, die für Organisation und Abwicklung der Beförderung sowie Inkasso des Preises allein verantwortlich ist. Der Transport des Sondergepäcks vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist ausschließlich Sache des Gastes.

15. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften, Zollbestimmungen

15.1. Wir unterrichten Staatsangehörige des EU-Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
15.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang von Visa durch diplomatische Vertretungen, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
15.3. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.
15.4. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
15.5. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern streng gehandhabt. Für deren Einhaltung sind Sie allein verantwortlich.

16. Recht am eigenen Bild / Foto

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erteilt der Teilnehmer die Einwilligung, dass von seiner Person Fotos oder Filmaufnahmen angefertigt werden dürfen. Die Fotos oder Filmaufnahmen dürfen zeitlich, räumlich, sachlich und inhaltlich unbeschränkt in sämtlichen Medien veröffentlicht werden.

17. Datenschutz

Die uns von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden EDV-mäßig verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.

18. Gerichtsstand und Gültigkeit

18.1. Vereinbart ist deutsches Recht und die Zuständigkeit deutscher Gerichte. Dies gilt für das gesamte Rechtsverhältnis.
18.2. Wenn bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden jedoch ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
18.3. Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Gerichtsstand für Klagen gegen Kunden oder Vertragspartner des Reiseveranstalters, die Vollkaufleute sind oder für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters.
18.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten aber nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zu Gunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
18.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

Reiseveranstalter:

roadbookTouren Alexander Métayer
Nachtigallenweg 16
D-70199 Stuttgart

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